Dokumentationspflichten - Fehlende Transparenz kann teuer werden





Nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz müssen Konzerne und international operierende Unternehmen die Verrechnungspreise für erbrachte oder verlagerte Dienstleistungen mit ihren ausländischen Gesellschaften nach dem Grundsatz des so genannten Fremdvergleichs gestalten. Dazu müssen die Preise für materielle und immaterielle Dienstleistungen, - insbesondere IT- & Shared Services - auf der Basis von Stückkosten verursachergerecht ermittelt und zu marktgerechten Konditionen kalkuliert werden.


In der Praxis werden diese Services jedoch verbreitet lediglich pauschal und ohne Bezug zum Kostenverursacher abgerechnet. Nicht dokumentierte bzw. nicht nachvollziehbare Verrechnungspreise oder Funktionsverlagerungen können jedoch zu empfindlichen Steuerzuschlägen von bis zu EUR 1 Mio. führen.

 



Die Financial Management Lösung Anafee™ ermöglicht Ihnen die verursacherbezogene Ermittlung von Stückkosten innerhalb der Leistungsverrechnung Ihrer Service-Organisation. Auf der Grundlage einer transparenten und vergleichbaren Kalkulation Ihrer Services legen Sie eine nachvollziehbare Marge fest, die letztlich zum maßgeblichen Verrechnungspreis führt. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die Multiplikation der tatsächlichen Verbrauchsmengen mit den jeweiligen Verrechnungspreisen. über die umfangreichen Reporting-Funktionalitäten von Anafee™ können alle relevanten Informationen zeitnah, periodengerecht und dauerhaft vorgehalten werden.


Darüber hinaus schafft die vollständige Transparenz über Kosten und Leistungen der zentralen Services die Voraussetzung für die Vergleichbarkeit. Dies ermöglicht ein gezieltes Benchmarking aller Leistungen und Kosten sowie die Gestaltung marktgerechter Preise, die bei der Angemessenheitsprüfung durch die Finanzbehörde stets am Maßstab des objektiven Fremdvergleichs geprüft wird.


Mit Anafee™ ist Ihre gesamte Service-Organisation gemäß den internationalen Vorschriften des Rechnungswesens (z.B. IAS / IFRS, EuroSOX, BilMoG) sowie den Richtlinien zur dauerhaften Archivierung (GDPdU) ausgerichtet. Zusätzlich erfüllen Sie die gesetzlichen Dokumentationspflichten für Transferpreise (z.B. deutsche AO §§90(3), 162(3,4)) bei der Verrechnung bzw. Verlagerung von Leistungen an ausländische Gesellschaften. Die lückenlose, jederzeit verfügbare Historienführung in Anafee™ ist verknüpft mit einem stringenten Berechtigungs- und Rollenkonzept in der Benutzerverwaltung und verleiht Ihnen höchste Revisionssicherheit.





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